Wohnen

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Willkommen daheim!

Ungebrochener Bauboom: Wohnraum ist in Hanau weiterhin gefragt.

Die Nachfrage an Wohnungen ist derweil ungebremst. Die Stadt kommt ihr mit Wohnprojekten für fast jeden Geldbeutel nach. Dazu gibt es viele interessante Fakten rund ums Wohnen in der Brüder-Grimm-Stadt. Die jeweiligen Kontaktdaten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erhalten Sie unter den folgenden Themen:
 
Mietspiegel der Verbände von Stadt Hanau anerkannt
In seiner Sitzung am Montag hat der Magistrat der Stadt Hanau den Mietspiegel anerkannt, der zuvor von Mieterbund Hanau e.V., Haus & Grund Hanau e.V. und Haus & Grund Großauheim e.V. ermittelt und beschlossen wurde.
Bereits im Herbst 2023 waren die Vertreterinnen und Vertreter von Haus & Grund, der Mieterbund sowie die Stadt Hanau übereingekommen, dass die genannten Interessenvertretungen den Mietspiegel - wie in der Vergangenheit geschehen - in gemeinsamen Verhandlungen fortschreiben, damit dieser anschließend von der Stadt Hanau anerkannt und veröffentlicht werden kann.

„Mein Dank geht ausdrücklich an die Verhandlungspartner von Hanau & Grund und Mieterbund, die sich als Verantwortliche im Sinne der Interessen ihrer Mitglieder aber auch darüber hinaus für die Menschen in unserer Stadt auf diesen Mietspiegel geeinigt haben. Ähnlich im Sinne der Tarifautonomie kommt es hierdurch zu einem Ergebnis, dass sich an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientiert und das wir als Stadt unbürokratisch und ohne große Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler anerkennen können und wollen“, erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri.

Grundlage für den Mietspiegel sind Datenerhebungen, die unter den Vereinsmitgliedern durchgeführt wurden. Der Mietspiegel hat eine Laufzeit von zwei Jahren und gilt bis zum 30. April 2026. Dabei haben sich die Verbände auf eine lineare Anhebung der Tabellenwerte des Hanauer Mietspiegels um 8,5 Prozent verständigt. Der Katalog der Zu- bzw. Abschläge ist unverändert geblieben.
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Baugesellschaft Hanau
Wir haben ein vielfältiges Angebot an Wohnungen ob freifinanzierten oder öffentlich finanzierten Wohnraum in Hanau und um Hanau.

Baugenossenschaft Steinheim am Main eG
Innerhalb des Wohnungsbestandes ist zwischen den öffentlich geförderten Wohnungen und dem freifinanzierten Wohnungsbestand zu unterscheiden.

Nassauische Heimstädten
Mit rund 63.000 Mietwohnungen in ganz Hessen gehört die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt zu den führenden deutschen Wohnungsunternehmen.

KIP die kommunale Immobilienplattform
Wenn Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung oder einem Haus zur Miete in Hanau sind, finden Sie auf dem KIP Hanau passende Angebote. Auch über aktuelle Angebote an Pachtgrundstücken können Sie sich informieren. Zu jedem Angebot finden Sie ein ausführliches Objekt-Exposé und können über ein Anfrageformular direkt mit dem jeweiligen Anbieter der Immobilie in Kontakt treten.

Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft
Klein-Auheim eG
Veilchenweg 11
63456 Hanau
E-Mail: info@bg-klein-auheim.de
Wohnung An und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
 
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Auskunftssperre im Melderegister

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Meldeschein, (wird von den Gemeinden ggfs. zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal (s. Leistungsbeschreibung „Wohnungsgeberbestätigung“)

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
aus dem Ausland zugezogenen Personen:

die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

betreuten Personen:
schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
 
Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
 
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
 
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Wohnungsgeberbestätigung

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Bundesmeldegesetz (BMG)

Was kostet die Dienstleistung?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.

Welche Fristen müssen beachtet werden?
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. 
 
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anmeldung im Stadtladen Hanau

Wohnung Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.
 
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).            
 
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Bundesmeldegesetz

Was kostet die Dienstleistung?
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands (Inland) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen lediglich bei der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.   Sie können dies aber auch bei der Meldebehörde tun, in deren Zuständigkeitsbereich die aufgegebene Wohnung fällt. Sie wird den Vorgang dann an die zuständige Meldebehörde weiterleiten.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, bei der Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind. Auch diese Änderung (z. B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) kann der für eine Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde gegenüber, zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde, erklärt werden.

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnungsgeberbestätigung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)


Anmeldung im Stadtladen Hanau

 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Detailseite:
Sozialwohnung, Vermittlung

Registrierungen und Informationen zum Thema erhalten Sie gerne von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Detailseite:
Wohngeld
Bei Hinweisen auf hygienische Mißstände in einer Wohnung, durch Anhäufungen verdorbener Lebensmittel, Essensresten oder Exkrementen ist die Wohnung aufgrund der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu überprüfen.

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Durch verdorbene organische Abfälle können sich Schädlinge entwickeln, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können.

Zum Beispiel:
Kakerlaken, bzw. Schaben sind Gesundheitsschädlinge mit Vektoreneigenschaft, das heißt, sie können Krankheiten wir Tuberkulose, Kinderlähmung oder auch Salmonellen übertragen.
Beliebte Aufenthaltsorte dieser Tiere sind Geräteverkleidungen in der Küche oder die Bereiche hinter Backöfen, Kochherden oder Kühlschränken. Sie verstecken sich tagsüber und werden nachts aktiv.

Sobald in einer Wohnung Kakerlaken festgestellt werden, ist ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit deren Bekämpfung zu beauftragen. Auch Ratten sind durch fachkundige Maßnahmen zu bekämpfen.
Unterstützende Institutionen

Schimmel
Zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung birgt das Risiko der Schimmelbildung. Wie kommt das? Was kann man dagegen tun?
Alles rund um den Schimmel finden sie hier

Abfall und Entsorgung
Abfall begleitet unser Leben. Vom leeren Joghurtbecher bis zum ausgedienten Kühlschrank, von Gartenabfällen bis zu Tonerkartuschen- alles was man nicht mehr braucht, muss entsorgt werden.
Und zwar nicht irgendwie, sondern richtig. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die richtige Abfallentsorgung und alles was damit zusammenhängt.




 
Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch auf Anordnung des Arztes können in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen oder Hilfsmittel angeschafft werden, die das Wohnen in der vertrauten Umgebung erleichtern:

Dies können sein:
  • Handläufe an der Treppe,
  • Rampen zum Überwinden von Stufen für Rollstuhlfahrer,
  • Angleichungen in der Küche ermöglichen auch Rollstuhlfahrern das Kochen,
  • Veränderungen im Sanitärbereich (bodengleiche Dusche, Erhöhung der Toilette, Bereitstellung von Wannenliftern usw.).
  • Wichtig: Denken Sie bei diesen Veränderungen an die Einwilligung des Wohnungseigentümers (je nach Mietvertrag).

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, kann eine Einzelmaßnahme zur Wohnumfeldverbesserung bis zu 2.557 € von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Sie erhalten den hierfür erforderlichen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Zusammen mit den Kostenvoranschlägen reichen Sie diesen bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse ein.

Die Pflegekasse benötigt die Zusage des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und informiert Sie über die Genehmigung. Nach Abschluss der Umbauarbeiten benötigt die Pflegekasse die Originalrechnungen und überweist dem Antragsteller den Zuschuss.

Was sollte ich sonst noch wissen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Gelder des örtlichen Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen werden, wenn z. B. kein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht oder die Zuschüsse der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Es finden die Einkommensgrenzen des § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Anwendung, die für die Bemessungsgrundlagen für die Hilfen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII gelten.
Unter verschiedenen Umständen kann Personen, die geringfügig über der Einkommensbemessungsgrenze liegen, ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen.

Hier können Sie einen formlosen Antrag auf einen Zuschuss zu einer Maßnahme der Wohnraumanpassung stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung, werden Ihnen ein Antragsformular zusenden und vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit Ihnen.
Wir werden Sie informieren, welche Unterlagen Sie benötigen (z. B. Bescheinigung ihres Arztes, der eine Maßnahme der Wohnraumanpassung für notwendig erachtet, Einkommensbelege, Vermögensnachweise, Mietvertrag).

Zuständigkeit:
Servicestelle Wohnen
Das Betreute Wohnen nehmen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Anspruch, die mit einer auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen Betreuung in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, z. B. allein, mit Partner oder Freunden führen können. Betreutes Wohnen bedeutet, dass Fachleute helfen, den Alltag zu organisieren und zu strukturieren.
Das Betreute Wohnen bietet Beratung und Assistenz in der eigenen Wohnung bzw. in betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, die ihren Alltag überwiegend selbst gestalten können.

Betreutes Wohnen – Wohnverbund Hanau
Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
Feuerbachstraße 15 – 17
63452 Hanau
www.bwmk.de

Wohnverbund Hanau
Die Einrichtung verfügt über 48 Wohnplätze und ist in Wohngruppen gegliedert. Die Bewohner erhalten je nach individuellem Wunsch und Bedarf abgestufte Betreuung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Die Einrichtung arbeitet nach dem Bezugsbetreuerkonzept, das jedem Bewohner einen Assistenten für individuelle Belange an die Seite stellt.
Eine Selbstvertretung der Bewohner konstituiert sich im Bewohnerrat. Für Senioren mit geistiger Behinderung gibt
es in der Einrichtung ein eigenes Tagesbetreuungsangebot.

Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
Kopernikusstraße 27
63454 Hanau
www.bwmk.de

Wohnstätte Feuerbachstraße
Die Einrichtung verfügt über 28 Wohnplätze und ist in Wohngruppen gegliedert. Die Bewohner erhalten je nach individuellem Wunsch und Bedarf abgestufte Betreuung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Die Einrichtung arbeitet nach dem Bezugsbetreuerkonzept, das jedem Bewohner einen Assistenten für individuelle Belange an die Seite stellt.
Eine Selbstvertretung der Bewohner konstituiert sich im Bewohnerrat.

Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
Feuerbachstraße 15 – 17
63452 Hanau
www.bwmk.de

Wohnstätte Hanau-Steinheim
Die Einrichtung verfügt über 30 Wohnplätze und ist in Wohngruppen gegliedert. Die Bewohner erhalten je nach
individuellem Wunsch und Bedarf abgestufte Betreuung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Die Einrichtung arbeitet nach dem Bezugsbetreuerkonzept, das jedem Bewohner einen Assistenten für individuelle Belange an die Seite stellt.
Eine Selbstvertretung der Bewohner konstituiert sich im Bewohnerrat.

Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.
Hermann-Ehlers-Straße 35 a
63456 Hanau
www.bwmk.de

An wen muss ich wenden?
  • Landeswohlfahrtsverband Hessen
  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie unter www.lwv-hessen.de dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
 Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
 Anleitung zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)

Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlagen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 XII

Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.
Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen

Bemerkung
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Betreutes Wohnen".
www.lwv-hessen.de
Betreutes Wohnen
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Detailseite:
Mobile Wohnberatung im Alter
Sorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen einen Anspruch auf Hilfe (zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Art und Umfang der Hilfe richten sich unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes des Kindes oder des Jugendlichen nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Die letztlich zu gewährende Hilfe wird in einem sog. Hilfeplanverfahren ermittelt, an dem zumindest die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und das örtlich zuständige Jugendamt beteiligt sind.
Eine Möglichkeit hierbei ist die stationäre Betreuung in einem Heim bzw. die stationäre Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Hierunter ist eine Vielfalt von Betreuungsformen zu verstehen: Kinder- und Jugendheime, Jugendwohngruppen, familienanaloge bzw. familienintegrative Wohnformen, betreutes Einzelwohnen, Wochengruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Inobhutnahmestellen usw.
Grundsätzlich zielt das SGB VIII darauf ab, junge Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen.
Stationäre Erziehung soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Je nach Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen sowie entsprechend den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie gibt das Gesetz 3 Optionen vor:
die Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten
eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten
Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Die Erziehungsziele im Detail bleiben dem o. a. Hilfeplanverfahren vorbehalten.
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Hierunter fällt ggf. auch die Heimerziehung bzw. die Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.

An wen muss ich mich wenden?
Amt für Soziale Prävention

Rechtsgrundlage
§§ 1, 13, 19, 27, 33, 34, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)